Kurz vorgestellt:

  • geboren 1964 in Leipzig
  • seit September 1991 im Isoliererhandwerk tätig
  • Oktober 1997 Meisterabschluss im Wärme-, Kälte-, Schallschutzisoliererhandwerk bei der Handwerkskammer zu Leipzig
  • Firmengründung Oktober 1999

Durchführung von Dämm- und Isolierarbeiten an:

  • Heiz- und Sanitärleitungen (gesamte Haustechnik)
  • Industrieanlagen (Rohrleitungen, Behälter, Armaturen)
  • Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Kälteleitungen
  • Brandschutz im Rahmen der Schottungen von Brandabschnitten

Ausführung auch von Klein- und Kleinstaufträgen

Reparatur und Ergänzung von Dämmung nach Instandsetzungsarbeiten oder Havarien

Verwendung der gängigsten Dämmmaterialien entsprechend ihrem Einsatzzweck

Oberflächenschutz in:

  • PVC - Folie
  • verzinken Stahlblech schutzlackversiegelt
  • Aluminiumblech (swf)
  • Alu-Grobkornfolie
  • ohne Ummantelung

Norm- und DIN- gerechtes Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik. als Grundlage für die Dämmstärken dient die Heizungsanlagenverordung in der neuesten Fassung (Abweichungen davon durch örtliche Gegebenheiten möglich)

Referenzen

  • Bibliothek Plagwitz
  • Freileitung Siemens AG Böhlitz-Ehrenberg
  • EAE Dölzig Haus 6
  • LVG Oberholz
  • Bundespolizei Bad Düben
  • Universitätsbibliothek
  • Deutsche Nationalbibliothek
  • KKH „St. Georg“ Haus 5
  • Mehrfamilienhäuser in Leipzig
    • Annenstr. 4
    • Th.- Neubauer- Str. 49 u. 51
    • Arndtstr. 15
    • Mierendorferstr. 18-20
    • Kohlgartenweg 7
  • BHKW für Stadtwerke Leipzig
    • Neue Messe
    • KKH „St. Georg“
    • LVB Heiterblick
    • Halberg-Guss
Fernwärmetrasse
Fernwärmetrasse
Regenentwässerung in AGK
Regenentwässerung in AGK
Verteiler in Blech
Verteiler in Blech
Fernwärmestation
Fernwärmestation
Verteilung in PVC
Verteilung in PVC
Kältedämmung
Kältedämmung
Wassertank
Wassertank
Kältedämmung
Kältedämmung
Verteiler in Alugrobkorn
Verteiler in Alugrobkorn
Verteilung alukaschiert
Verteilung alukaschiert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand:

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen an Anlagen im Außen- und Innenbereich. Trockenbauarbeiten, sowie Verkauf von Dämmmaterial und -zubehör in geringen Mengen.

II. Bauseitige Leistungen:

Erforderliche Gerüste sind vom Auftraggeber als Vorleistung zu stellen.
Für das Anbringen (Schweißarbeiten) von Unterkonstruktionen sind vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

III. Montagebeginn und Durchführung:

Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Auftragnehmer die Baufreiheit anzuzeigen und diese während der gesamten Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Eintretende Baubehinderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei nicht Gewährleistung der Baufreiheit werden der Stundenverrechnungssatz von derzeit 27,78 € pro angefangene Stunde sowie die An- und Abfahrt von 24,60 € fällig.
Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, der Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer eingetreten. Bei Aufträgen unter 400 € netto wird ebenfalls ein Anfahrpauschale von 24,60 € erhoben.

IV. Abrechnung:

Die Abrechnung erfolgt nach Einheitspreisen. Bei anfallenden Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind oder den Angebotswert um weitere 10% übersteigen, ist der Preis neu zu ermitteln. Die Mengenermittlung erfolgt gemäß VOB, Teil C, DIN 18 421 in der jeweils neuesten Fassung. Die Bestätigung des Aufmasses durch den Auftraggeber gilt als Abnahme der Leistung.

V. Gewährleistung und Haftung:

Alle erkennbaren Mängel, Abweichungen und Fehler sind bei der Aufmassbestätigung anzuzeigen bzw. innerhalb von 5 Werktagen nach Aufmassbestätigung dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Die Gewährleistung regelt sich nach VOB, Teil B. Sie schließt alle Schäden, die durch Eingriffe Dritter entstehen aus. Können die Forderungen der Wärmeschutzverordnung und anderer Vorschriften aus objektiven und Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so informiert er darüber seinen Auftraggeber. Für diesen Fall werden Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.

VI. Zahlung/ Verzug/ Eigentumsvorbehalt/ Gerichtsstand:

Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto nach Rechnungsdatum zu zahlen.Bei Rechnungen unter 400€ netto liegt das Zahlungsziel bei 10 Tagen ohne Abzug.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
Bis zur vollständigen Bezahlung gelieferter Sachen verbleiben diese im Eigentum des Auftragnehmers. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt dies auch für die Begleichung aller aus der Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen.
Soweit die Parteien die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllen, ist Gerichtsstand und -ort Leipzig.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.01.2018 in Kraft. Alle zurückliegenden sind somit ungültig.

Impressum

Bernd Kreißel
WKSB-Isolierungen
Lise-Meitner-Straße 7
04178 Leipzig

Telefon: 0341/4429180
Telefax: 0341/4429181
E-Mail: info@bernd-kreissel.de

Berufshaftpflichtversicherung

Signal Iduna
Hauptverwaltung Dortmund
Joseph-Scherer-Str. 3
D-44139 Dortmund
Geltungsbereich: Deutschland

Quelle: www.experten-branchenbuch.de

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